
Digitale Barrierefreiheit: Se-Di unterstützt Sie bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen im Web
Barrierefreiheit im Netz – eine Pflicht, keine Kür
Die Digitalisierung bietet enorme Chancen – aber nur, wenn alle Menschen gleichermaßen Zugang zu digitalen Inhalten haben. Genau das ist das Ziel der digitalen Barrierefreiheit: Webseiten, Apps und digitale Dokumente sollen so gestaltet sein, dass sie auch für Menschen mit Einschränkungen nutzbar sind. Dazu zählen z. B. Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Besonderheiten.
Was viele jedoch nicht wissen: Barrierefreiheit ist längst gesetzlich vorgeschrieben – und betrifft weit mehr Organisationen und Unternehmen, als oft angenommen wird. Die gesetzlichen Anforderungen werden in den kommenden Jahren deutlich verschärft.
Wir von Se-Di unterstützen Sie dabei, Ihre digitale Präsenz barrierefrei zu gestalten und rechtssicher aufzustellen – mit professioneller Beratung, technischer Prüfung und Umsetzung aus einer Hand.
Für wen gilt die Pflicht zur Barrierefreiheit im Netz?
1. Öffentliche Stellen und Behörden
Bereits heute gilt die Barrierefreiheitspflicht für:
- Alle öffentlichen Einrichtungen, z. B. Verwaltungen, Schulen, Universitäten
- Institutionen mit öffentlichem Auftrag, z. B. Museen, Bibliotheken
- Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
Diese müssen laut Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) ihre Webseiten und mobilen Anwendungen vollständig barrierefrei gestalten – inkl. Erklärung zur Barrierefreiheit und Möglichkeit zur Feedback-Meldung.
2. Private Unternehmen – ab Juni 2025!
Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es basiert auf dem europäischen European Accessibility Act (EAA) und verpflichtet künftig auch private Wirtschaftsakteure, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – darunter:
- Online-Shops
- Banken & Finanzdienstleister
- Versicherungen
- Buchungsplattformen
- Telekommunikationsanbieter
- Anbieter digitaler Dienstleistungen
Damit betrifft das Gesetz ab 2025 viele Unternehmen, die bisher keine Berührung mit dem Thema hatten – und oft gar nicht wissen, dass Handlungsbedarf besteht.
Was bedeutet „barrierefrei“ konkret im digitalen Raum?
Barrierefreiheit ist mehr als große Schrift oder kontrastreiche Farben. Es geht um eine umfassende, inklusive Gestaltung, z. B.:
- Nutzung mit Screenreadern
- Inhalte in leichter Sprache
- Untertitel & Audiodeskriptionen für Videos
- Tastaturbedienbarkeit (ohne Maus)
- Strukturierte Inhalte, die sich semantisch korrekt auslesen lassen
- Flexible Darstellungsoptionen (z. B. Zoom, hohe Kontraste)
- Klare Navigation und einfache Bedienbarkeit
Die Anforderungen orientieren sich an den internationalen WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines). Diese geben den technischen Rahmen für barrierefreie Webinhalte vor – in verschiedenen Konformitätsstufen (A, AA, AAA).
Warum jetzt handeln?
✅ Rechtzeitige Umsetzung spart Kosten und schützt vor Sanktionen
Wer erst 2025 mit der Umsetzung beginnt, läuft Gefahr, gesetzliche Fristen zu verpassen. Gerade bei größeren Webprojekten ist ein frühzeitiger Audit und ein Maßnahmenplan essenziell. Denn: Ab Inkrafttreten des Gesetzes drohen bei Verstößen Abmahnungen, Bußgelder oder gerichtliche Auseinandersetzungen – ganz abgesehen vom Imageschaden.
✅ Barrierefreiheit ist gut für alle
Eine barrierefreie Webseite ist nicht nur für Menschen mit Behinderung besser – sie ist übersichtlicher, benutzerfreundlicher, suchmaschinenfreundlicher und passt sich besser an verschiedene Endgeräte an. Das verbessert die Nutzererfahrung für alle.
✅ Inklusion als Teil moderner Unternehmenskultur
Immer mehr Kunden, Partner und Mitarbeitende erwarten von Unternehmen gesellschaftliche Verantwortung. Digitale Inklusion gehört dazu. Wer hier proaktiv handelt, zeigt Haltung und Weitblick.
Se-Di ist Ihr Partner für digitale Barrierefreiheit
Viele Unternehmen und Einrichtungen wissen gar nicht genau, ob ihre Webangebote barrierefrei sind – oder ob sie überhaupt betroffen sind. Genau hier kommen wir ins Spiel.
Wir bieten:
🔍 1. Barrierefreiheits-Check Ihrer Website
- Technische Prüfung Ihrer Webseite nach WCAG 2.1 (Level AA)
- Analyse auf visuelle, funktionale und semantische Barrieren
- Prüfbericht mit konkreten Handlungsempfehlungen
- Bewertung gemäß geltender Rechtslage
🛠 2. Unterstützung bei der Umsetzung
- Technische Anpassung Ihrer bestehenden Website oder App
- Optimierung von PDF-Dokumenten und Downloads
- Einrichtung von Feedback-Formularen und Barrierefreiheitserklärungen
🧭 3. Strategische Beratung
- Welche Pflichten treffen Sie? Welche Ausnahmen gelten?
- Wie lässt sich Barrierefreiheit wirtschaftlich integrieren?
- Wie priorisiert man Maßnahmen sinnvoll?
Unser Ziel ist es, praktische Lösungen zu entwickeln, die zu Ihrem Unternehmen passen – mit messbarem Nutzen und dauerhaftem Effekt.
Für wen lohnt sich eine Zusammenarbeit mit Se-Di?
Unser Service richtet sich an:
- Behörden, Städte, Kommunen
- Öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Hochschulen, Kultureinrichtungen
- Private Unternehmen mit digitalen Angeboten
- Versicherungen, Banken, IT-Dienstleister
- Webagenturen und Entwicklerteams
Egal ob kleiner Webshop oder komplexe Webanwendung – wir helfen Ihnen, Ihre digitale Präsenz zukunftssicher zu gestalten.
Fazit: Digitale Barrierefreiheit jetzt angehen – mit Se-Di an Ihrer Seite
Barrierefreiheit ist kein Luxus, sondern ein Grundrecht. Ab 2025 ist sie für viele Unternehmen verpflichtend – und bereits heute eine Frage von Qualität, Verantwortung und digitaler Reife.
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie betroffen sind? Oder wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Kein Problem: Wir von Se-Di stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite – vom ersten Check bis zur vollständigen Umsetzung.
Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass das Internet für alle zugänglich wird – barrierefrei, rechtssicher und zukunftsfähig.